Der Notfallsanitäter / die Notfallsanitäterin sollte, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse, über fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patienten verfügen.
Das neue Berufsgesetz soll insgesamt die teilweise jetzt schon gelebten Realitäten abdecken und den Anforderungen an einen zeitgemäßen Rettungsdienst entsprechen. Im neuen Berufsfeld soll das Rettungsfachpersonal in einem eigenem, klar definierten, Kompetenzfeld die Patienten versorgen und als qualifizierter Helfer den Notärzten im Einsatz zur Seite stehen.