Vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter
Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) sieht unter dem §32 Übergangsvorschiften die Möglichkeit vor, Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter weiterzuqualifizieren.
Hierzu gibt es verschiedene Abstufungen, ausgehend von der Tätigkeit als Rettungsassistent:
- Rettungsassistent über 5 Jahre
- Rettungsassistent 3 - 5 Jahre
- Rettungsassistent unter 3 Jahre
Rettungsassistenten über 5 Jahre können ohne weitere Ausbildung zur Ergänzungsprüfung zugelassen werden. Für diese Personengruppe bieten wir einen freiwilligen Vorbereitungslehrgang über 80US an. Rettungsassistenten mit einer Tätigkeitsdauer von 3 - 5 Jahren bzw. unter 3 Jahren müssen vor der Ergänzungsprüfung an Ergänzungslehrgängen teilnehmen.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten.